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Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Erbrecht bei Idstein
Ihr Anwalt für Erbrecht in Taunusstein und Wiesbaden
Das Erbrecht regelt u. a., wer das Vermögen eines verstorbenen Menschen und dessen Verbindlichkeiten sowie die mit dem Todesfall in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten übernimmt.
Um Streitigkeiten, Steuern oder den Zugriff Dritter (wie z. B. von Gläubigern des Erben oder Sozialhilfeträgern) auf den Nachlass zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig die Regelung des eigenen Nachlasses zu planen.
- Beratungsangebot für Privatpersonen
- Beratungsangebot für Unternehmer
- Testamentvollstreckung und Nachlasspflegschaften
- Vorsorgeverfügungen
Als auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältin biete ich Privatpersonen kompetente und vertrauliche Beratung über die gesetzlichen Regeln des Erbrechts und über die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung ihrer Rechts- und Vermögensnachfolge durch Testament, Erbvertrag oder sonstige Verfügungen im Hinblick auf den Todesfall an.
Nur durch eine rechtssichere Formulierung solcher Verfügungen und der Berücksichtigung steuerlicher und sozialrechtlicher Konsequenzen kann dem letzten Willen einer Person Geltung verschafft werden.
Auch nach Eintritt eines Erbfalls biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht in der Nähe von Idstein kompetente rechtliche Beratung und die Vertretung bei der Geltendmachung Ihrer Rechte an. Ich berate Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter sowie über die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers.
In jedem Falle ist zu beachten, dass die Rechtsberatung frühzeitig nach Kenntnisnahme von dem Todesfall („Erbfall“) eingeholt wird, um keine gesetzlichen Fristen zu versäumen und Ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Kurze Fristen gelten insbesondere für die Ausschlagung einer Erbschaft, die grundsätzlich nur binnen sechs Wochen seit Kenntnis von dem Anfall erfolgen kann, für die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung einer Erbschaft (sechs Wochen seit Kenntnis von dem Anfechtungsgrund) und für die Anfechtung eines Testaments (ein Jahr seit Kenntnis von dem Anfechtungsgrund).
Ich vertrete Ihre Interessen auch in Erbscheins- und sonstigen Nachlassverfahren, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei sonstigen erbrechtlichen Streitigkeiten und in entsprechenden Verfahren vor den Gerichten.
Unternehmer berate ich bei ihrer Nachfolgeplanung und gestalte mit Ihnen die hierfür notwendigen Verträge für Ihr Unternehmen und Ihre entsprechenden erbrechtlichen Verfügungen.
Ich übernehme als Anwalt für Erbrecht Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften.
Sofern Testamentsvollstreckung gewünscht wird und sinnvoll ist, kann sie nur im Rahmen eines Testaments oder durch einseitige Verfügung in einem Erbvertrag angeordnet werden. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Testierende, der spätere „Erblasser“, sicherstellen, dass seine in einer letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen nach seinem Ableben durch eine sachkundige Person auch tatsächlich umgesetzt werden.
Der Erblasser kann mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung gleichzeitig eine Person seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker ernennen oder eine andere Person oder das Nachlassgericht um die Ernennung des Testamentsvollstreckers ersuchen.
Die Testamentsvollstreckung kann der Abwicklung und Teilung des Nachlasses, aber auch länger dauernder Verwaltung, dem Zusammenhalt und Schutz des Nachlasses und gegebenenfalls der Sicherung einer Unternehmensnachfolge dienen.
Der Nachlass wird durch die Testamentsvollstreckung dem Zugriff etwaiger Eigengläubiger des Erben entzogen.
Im Gegensatz zur trans- und postmortalen Vollmacht kann die Testamentsvollstreckung nicht durch die Erben widerrufen werden.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie auch bei der Errichtung wichtiger Vorsorgeverfügungen, namentlich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung in der Nähe von Idstein. Diese schriftlichen Willenserklärungen dienen der Wahrung Ihrer höchstpersönlichen Interessen bei der Verwaltung Ihres Vermögens und der Bestimmung Ihrer Lebensumstände, wenn Sie die Hilfe Dritter benötigen. Diese Verfügungen dienen außerdem der Anerkennung und Durchsetzung Ihres Patientenwillens hinsichtlich jeglicher ärztlichen Behandlung, Therapie und Pflege nach einem Unfall, im Stadium schwerster Krankheit und bei begonnenem Sterbevorgang. Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin!